Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Hiernach werden festgelegte Einspeisevergütungen an die Genossenschaft
gezahlt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf die geplante
Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgelegt. Gegebenenfalls kommt auch eine
längere Nutzungsdauer in Frage.
Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender
Nutzungsdauer wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch
einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem wird ein Sicherheitsabschlag
vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlagen in Kilowattstunden
(kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen. Preissteigerungen der
Betriebskosten werden im Rahmen der jährlichen Preissteigerung
(Inflation) vorgenommen.
Zu
den geplanten Investitionen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen
(Prognosen der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognosen und
Prognosen der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen. Über die Höhe
der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten
Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im
Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20
EStG (Einkommenssteuergesetz) dar.